Bei einem Immobilienkauf in Griechenland erhalten Sie von uns die gesamte Kaufabwicklung und Betreuung im gewünschten Umfang und in Ihrer Muttersprache!
Wir sind mit allen Abwicklungsmodalitäten, dem griechischen Immobilienrecht, den örtlichen Behörden und vor allem der Sprache bestens vertraut. Ihr zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass wir alle erforderlichen Fachleute wie den Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar und Bauingenieur ständig untereinander koordinieren – für Sie ein selbstverständlicher Vorgang, aber in Griechenland äußerst wertvoll. Wir begleiten Sie selbstverständlich zu allen Erledigungen bei den Banken und Behörden.
Sie befinden sich bei uns in sicheren Händen: Alle eigentumsrechtlichen Angaben Ihres Verkäufers werden von unseren Anwälten sorgfältig geprüft, alle baurechtlichen und kartographischen Aspekte von unseren Ingenieuren.
Die Nebenerwerbskosten für den Kaufvertrag betragen seit 01.01.2014 auf Grund der Senkung der Übertragungssteuer auf 3% insgesamt ca. 7% des angegebenen Kaufpreises. Darin sind die Grunderwerbssteuer, das Honorar des Notars, des titelprüfenden Rechtsanwalts sowie die Gebühren für das Registeramt eingeschlossen.
Der Abschluss eines Vorvertrages erhöht je nach Umfang und je nach Höhe der vereinbarten Anzahlung die Notars- und Rechtsanwaltskosten um weniger als 1% des Kaufpreises. Dies gilt ebenso bei Überlassung einer Kaufvollmacht an den Rechtsanwalt.
Im Maklerhonorar, das nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet wird, sind ebenso wie die Vorhaltekosten für die Präsentation der Immobilien auch unser Abwicklungsservice eingeschlossen.
Sollten Sie eine Immobilie durch direkten / privaten Kontakt zum Verkäufer erwerben wollen, können Sie gerne unser Know-How aus über 25-jähriger Erfahrung gegen ein vorher vereinbartes Honorar provisionsfrei für die Abwicklung in Anspruch nehmen.
Alle Angaben verstehen sich vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen.